selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Die seit 2013 ausgegebenen EU-einheitlichen fileührerscheine werden immer nur fifteen Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen … Read More